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15.09.2017 | (rsn) - Ein Gericht in der Schweiz hat am Donnerstag Jan Ullrich wegen eines von ihm im Mai 2014 unter Alkoholeinfluss verursachten Verkehrsunfalls, bei dem zwei Menschen verletzt worden waren, zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde.
In seiner Entscheidung ging das Bezirksgericht Weinfelden im Kanton Thurgau sogar noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine 17-monatige Bewährungsstrafe gefordert hatte. Sie hatte Ullrich "vorsätzliche, grobe Verletzung der Verkehrsregeln sowie mehrfaches vorsätzliches Fahren in qualifiziert fahrunfähigem Zustand" vorgeworfen.
Der mittlerweile auf Mallorca lebende Ullrich akzeptierte das Urteil und zeigte sich erleichtert. "Keine Frage, für mich ist das abgeschlossen. Ich gehe nicht in Berufung", wurde der Tour-de-France-Gewinner vom sid zitiert.
Der 43-jährige Ullrich hatte am 19. Mai 2014 im Schweizer Kanton Thurgau mit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall verursacht und dabei zwei Personen leicht verletzt. Das Gericht in Weinfelden hatte am 21. Juli 2015 eine erste Anklage abgewiesen und ein neues Verfahren angeordnet.
Dabei profitierte der gebürtige Rostocker vom Ergebnis zweier neuer Gutachten - in dem einen war festgestellt worden, dass seine Geschwindigkeit unter 140 km/h betrug und damit geringer war als zunächst angenommen. Zudem habe ein Schmerzmittel, das er zum Unfallzeitpunkt eingenommen hatte, keinen wesentlichen Einfluss auf seine Fahrtüchtigkeit gehabt. Laut der Schweizer Zeitung "Blick“ nannte die Richterin in der Urteilsbegründung Ullrichs Verhalten "schlimm und verwerflich". Er könne "von Glück reden, dass nicht mehr passiert ist.“ Die Strafe wurde auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt, zudem muss Ullrich 10.000 Franken (8700 Euro) Geldbuße zahlen.
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