ADFC Rheinland-Pfalz - Stand der Rechtsprechung

Radwege-Nutzungspflicht: "Das Fahrrad gehört auf die Straße"

Foto zu dem Text "Radwege-Nutzungspflicht:
Nur wenn ein Verkehrsschild ein weißes Rad auf blauem Grund zeigt, muss der Fahrradfahrer den Radweg benutzen. Alle anderen Radwege sind freiwillig, und nicht verpflichtend. | Foto: Lehmann

21.08.2015  |  Warum fährt der Radfahrer auf der Straße, obwohl es einen Radweg gibt? Das fragt sich so mancher Autofahrer - und ärgert sich. Nicht selten auch per Hupe, und mit gereckter Faust.

Der Ärger trifft oft genug die Falschen, denn:
Das Fahrrad ist ein Fahrzeug, und es gehört auf die Straße. So ist die Rechtsprechung, betont der ADFC Rheinland-Pfalz: „Ein Fahrradfahrer ist nur dort verpflichtet, den Radweg zu benutzen, wo nicht zumutbare Gefahren von Autos drohen“, erklärt Christian von Staden, ADFC-Landesvorsitzender.

Diese Radwege erkennt man an einem besonderen Schild: Es zeigt ein weißes Rad auf blauem Grund. Ist ein Radweg so gekennzeichnet, muss der Radfahrer den Radweg benutzen.

Die Ausnahme bestätigt auch hier die Regel:
Ist ein blau-weißer, also benutzungspflichtiger Radweg zugeparkt, oder im Winter nicht geräumt, darf der Radfahrer die Straße benutzen.

Autos müssen beim Überholen von Radfahrern auf der Straße einen Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter einhalten, „besser 1,50 Meter, genauso, wie wenn sie ein anderes Auto überholen würden“, betont von Staden.

Alle Radwege ohne blau-weißes Schild darf der Radler nutzen,

muss es aber nicht. Häufig handelt es sich um alte Radwege, die noch vor der Änderung der Straßenverkehrsordnung 1998 gebaut wurden.

„Nach und nach werden diese Radwege im Zuge von Straßensanierungen verschwinden“, ist sich ADFC-Experte von Staden sicher. Die Kommunen sind angehalten, alle Radwege darauf zu überprüfen, ob sie an besonders gefährlichen Streckenabschnitten entlangführen, und benutzungspflichtig bleiben, oder ob diese Pflicht aufgehoben wird.

Aktuell wird die Lage zum Beispiel in Mainz geprüft.

Hier soll voraussichtlich bald die Nutzungspflicht auf drei von vier gekennzeichneten Radwegen aufgehoben werden.

Die Verantwortlichen versprechen sich davon mehr Radverkehr in der Stadt, und weniger Stress für Fußgänger, die sich zukünftig Fußwege nicht mehr mit Radlern teilen müssen. Außerdem zufriedene Radfahrer, weil gerade zügige Fahrer auf der Straße besser aufgehoben sind.

Die Erfahrung zeigt, so der ADFC Rheinland-Pfalz,

dass man auf der Fahrbahn in vielen Fällen ungehinderter und zügiger vorankommt. Dort ist man darüber hinaus stets im Blickfeld der anderen Verkehrsteilnehmer.

Auch wenn sich viele Radlerinnen und Radler auf dem Radweg subjektiv sicherer fühlen, so zeigt die Unfallstatistik jedes Jahr aufs Neue, dass sich die schweren oder gar tödlichen Unfälle vor allem im Seitenbereich von Straßen ereignen.

Außerdem wurden in der Vergangenheit viele Radwege zu Lasten der Fußgänger angelegt, für welche die verbleibende Fläche dann oft nicht ausreicht, sodass es zu Konflikten mit Radfahrern kommt.

Der ADFC Rheinland-Pfalz e.V.,
mit Geschäftsstelle in Mainz, ist ein Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. Er gliedert sich in 13 Kreisverbände, von Bad Dürkheim bis Worms, und zählt derzeit knapp 4000 Mitglieder.
Als Interessen-Vertretung der Fahrradfahrer setzt sich der ADFC für die konsequente Förderung des Radverkehrs ein. Sowohl in der Freizeit und im Urlaub als auch im Alltagsverkehr betrachtet er das Fahrrad als das Verkehrsmittel mit den größten Vorteilen.

 
Weitere Informationen

ADFC Rheinland-Pfalz e.V.
Zitadelle 1 F
55131 Mainz

Fon:
Fax:

E-Mail: info@adfc-rlp.de
Internet: www.adfc-rlp.de

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