Neufassung der StVO zum 1. April - Radwege-Benutzungspflicht beschränkt

Straßenverkehrsordnung: ab morgen Verbesserungen für Radler

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31.03.2013  |  (Ra, ADFC) - Eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt ab morgen (1. April; kein Scherz;-) Verbesserungen für Radfahrer. Eine wesentliche Neuerung ist, dass nicht mehr Radwege bevorzugt werden. Der bereits 1997 eingeführte Radfahr-Streifen auf der Fahrbahn ist zukünftig dem Radweg gleichgestellt. Außerdem wird die Anlage von Fahrradstraßen und von Schutzstreifen für den Radverkehr auf der Fahrbahn erleichtert.

Autofahrer werden sich darauf einstellen müssen, dass in Zukunft mehr Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs sind. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt die Gesetzesänderungen als einen Schritt in die richtige Richtung: „Wenn Städte und Gemeinden die neue StVO konsequent umsetzen, stärken sie den Radverkehr und machen ihn sicherer", sagt der ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg.

Ob der Radverkehr auf der Fahrbahn, auf einem Radfahrstreifen oder Radweg geführt wird, kann nun je nach örtlicher Situation entschieden werden. Syberg: „Das Vorurteil, Radwege seien für Radfahrer immer am sichersten, wird endlich ausgeräumt. Sie sind auf diesen schmalen und oft völlig heruntergekommenen Wegen schlecht zu sehen, was vor allem an Kreuzungen und Einfahrten gefährlich ist."

Die Verkehrsplanung muss künftig mehr den Bedürfnissen der Radfahrer angepasst werden. Und Radfahrer und Autofahrer müssen auf der Straße vernünftig miteinander umgehen - und Rücksicht nehmen.

Die Radwege-Benutzungspflicht ist zwar nicht generell abgeschafft, soll aber auf ein erforderliches Maß beschränkt werden. Dazu Ulrich Syberg: „Wenn neue Radwege gebaut werden, muss dies zeitgemäß nach den geltenden Regeln der Technik geschehen. Dann wird zügiges und komfortables Radfahren möglich, so dass keine Benutzungspflicht notwendig ist."

Zukünftig gelten Ampeln für die Fahrbahn auch für Radfahrer. Nach Fußgänger-Ampeln mit ihren kurzen Grün-Phasen müssen sie sich dann nicht mehr richten. Syberg: „Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass Radfahrer ein Fahrzeug lenken, und keine Fußgänger sind."

Sind Radfahrer auf Radwegen oder Radfahr-Streifen unterwegs, sind dort vorhandene Fahrrad-Ampeln zu beachten. Und solange für Radwege neben Gehwegen keine Fahrrad-Signale eingerichtet sind, müssen Radfahrer bis Ende 2016 weiter die Fußgänger-Ampeln befolgen. Syberg: „Diese Übergangsfrist ist zu lang. Wir hoffen, dass Kommunen die Fußgänger-Signale schon eher für Radfahrer umstellen.“

Zudem wird die neue StVO Radfahrern Umwege ersparen: Einbahnstraßen können nun leichter für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden. Neue Sackgassen-Schilder werden künftig zeigen, dass ein Durchkommen für Radfahrer oder Fußgänger möglich ist.

Schon im September 2009 sollte die StVO fahrradfreundlicher werden, doch bald darauf erklärte Bundesverkehrsminister Ramsauer die Gesetzesänderung wegen Formfehlern für unwirksam. In den folgenden drei Jahren behob sein Ministerium die Mängel, und bereitete eine insgesamt neu gefasste StVO vor.

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