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17.02.2020 | Am vergangenen Freitag verabschiedete der Bundesrat die Novelle zur Straßenverkehrsordnung. Speziell die Förderung des Radverkehrs stand dabei im Mittelpunkt. Endlich alles gut für Radfahrer in Deutschland? Nein, es geht jetzt erst los - findet Thomas Geisler vom pressedienst-fahrrad.
Hier die wichtigsten Auszüge aus der StVO-Novelle in Sachen Radverkehr
(aus dem Pressetext des Bundesrats; d.Red.):
Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 der Straßenverkehrs-Novelle
zugestimmt - allerdings nur unter der Bedingung zahlreicher Änderungen.
Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung verkünden
und in Kraft treten lassen. Ziel der Verordnung ist es, sichere,
klimafreundliche und moderne Mobilität zu fördern.
Mehr Sicherheit für den Radverkehr
Insbesondere das Radfahren soll sicherer werden. So gilt künftig ein
Mindestabstand beim Überholen durch Kraftfahrzeuge von 1,5 Meter
innerorts und 2 Meter außerorts. Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen
beim Rechtsabbiegen grundsätzlich auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren.
Auf Schutzstreifen für den Radverkehr gilt ein generelles Halteverbot.
Künftig sind eigene Fahrrad-Zonen und Grünpfeile ausschließlich für
Radfahrerinnen und Radfahrer möglich.
Höhere Bußgelder für Falschparker
Flankierend passt die Verordnung den Bußgeldkatalog an. Teurer werden
insbesondere die Geldbußen für unzulässiges Halten in zweiter Reihe und
auf Schutzstreifen für den Radverkehr; ebenso das Parken auf Geh- und
Radwegen. Künftig könnten bis zu 100 Euro Strafe anfallen.
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