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12.07.2017 | (ADFC/ rsn) - Auf 435 000 gefahrene Rad-Kilometer kommt ein bei einem Unfall verletzter Radler. Das sagt die Polizei-Statistik. Und in den vergangenen Monaten gab es eine ganze Reihe von schweren Trainings-Unfällen mit Profis, die zu Diskussionen über die Sicherheit von Radlern geführt haben.
Zum Glück gehen die meisten Fahrrad-Unfälle ohne
oder nur mit leichten Verletzungen aus. Aber in jedem Fall ist es wichtig zu wissen, was nach einem Rad-Unfall zu tun ist.
An erster Stelle steht das Sichern der Unfallstelle, eventuell durch Helfer, und die erste Hilfe für Verletzte. Erst danach sollte man, und nur bei Verletzungen oder Streit über den Unfallhergang, die Polizei einschalten. Bei eindeutigem Verschulden und geringen Sachschäden geht es auch ohne Polizei.
Von Autofahrern sollte sich der Radler Führerschein
und Fahrzeugpapiere zeigen lassen, und das Kfz-Kennzeichen sowie Namen und Anschrift notieren; dazu von Zeugen die Telefonnummer. "Dabei sollte man möglichst auf Vorlage des Personalausweises oder anderer Foto-Dokumente bestehen", sagt der Bundesvorsitzender des Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), Ulrich Syberg.
Ein wichtiger Hinweis: Geschädigte sollten nicht mit dem Fahrer oder Halter des Fahrzeugs über Unfall-Hergang oder -Abwicklung verhandeln, denn dabei kommt es erfahrungsgemäß schnell zu Differenzen, so Syberg weiter. Seine Haftpflichtversicherung muss der Radfahrer dann informieren, wenn die Gegenseite Ansprüche stellt, so Syberg.
Einen sogenannten Wege-Unfall
auf dem Weg zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz meldet man zudem der gesetzlichen Unfallversicherung, die für Schule, Arbeitsstelle oder Hochschule zuständig ist. Die gegnerische Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist über www.zentralruf.de zu ermitteln. Sie muss, wenn sie die Schadensabwicklung übernimmt, auch die Anwaltskosten des Geschädigten ersetzen.
Um eventuelle Schmerzensgeld-Ansprüche durchzusetzen, ist anwaltliche Hilfe, am besten durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, dringend zu empfehlen. Dann werden bei Bedarf auch weitere Posten wie Verdienstausfall oder Krankenhausbesuche von Angehörigen professionell geltend gemacht.
Im schlimmsten Fall, bei Unfallflucht
durch den Kraftfahrer, tritt unter Umständen die Verkehrsopferhilfe der deutschen Autohaftpflicht-Versicherer ein (Infos: www.verkehrsopferhilfe.de).
Sachschäden am Fahrrad können nach Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet werden. Die sogenannte Schwacke-Bewertung für Fahrräder geht aber von einem hohen Wertverlust in den ersten Jahren aus: Nach zwei Jahren liegt der Wert eines Fahrrads nur noch bei 50 Prozent (so auch ein Urteil des OLG Düsseldorf; 1 U 234/02), und nach acht Jahren bei 25 Prozent.
"Dem ADFC liegt aber auch ein Muster-Gutachten vor,
das den Wertverlust des Fahrrads jährlich mit zehn Prozent abschreibt", betont der Bundesvorsitzender Syberg.
Übrigens: "ADFC-Mitglieder erhalten bei Rad-Unfällen eine kostenlose individuelle Beratung durch die ADFC-Bundesgeschäftsstelle oder örtliche ADFC-Vertrauens-Anwälte, unter anderem in Berlin, Dresden und Leipzig", sagt Ulrich Syberg. Natürlich nur im Fall der Fälle...
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