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16.10.2004 | [pressedienst-fahrrad] Die vom Bielefelder „Westfalen-Blatt“ verbreitete Nachricht, dass Radfahrer in Zukunft mit Batterielicht radeln dürfen, ist falsch. Darauf weist der Beleuchtungshersteller Busch + Müller hin. Laut einer Pressemitteilung des Zweirad-Industrieverbandes (ZIV) soll der Dynamo als eine „unerschöpfliche Energiequelle“ auch zukünftig an Straßenfahrrädern in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVZO) vorgeschrieben sein. Demgegenüber bestätigt Richard Schild, ein Pressesprecher des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW), lediglich, dass „zum gegenwärtigen Zeitpunkt die StVZO gilt und damit der Dynamo Pflicht ist.“ Im aktuellen Verordnungsentwurf ist der Dynamo unverändert vorgesehen.
Am gestrigen Tage hatten verschiedene Medien, unter anderem ZDF „heute“, über die bevorstehende Änderung der StVZO berichtet und irrtümlich vom „Ende der Dynamobeleuchtung“ berichtet.
Dies ist bereits das zweite Mal in diesem Jahr, dass eine Fehlmeldung zur Novellierung StVZO deutschlandweit Radfahrer verunsichert.
Bereits Mitte Juni hatte die DPA missverständlich über mögliche Änderungen der StVZO berichtet. Sie meldete, dass Fahrräder künftig batteriebetriebene Rücklichter haben müssen. Siegfried Neuberger, Geschäftsführer des ZIV, erklärte damals, dass Fahrräder zukünftig eine rote dynamobetriebene Schlussleuchte mit Standlichtfunktion aufweisen sollen. „Diese muss sich automatisch einschalten, wenn das Fahrrad zum Stillstand kommt.“, so Neuberger Mitte Juni.
Nach wie vor ausgeschlossen von der Dynamo-Pflicht sind Rennräder mit einem Gewicht unter 11kg. Sie dürfen bereits nach der aktuellen StVZO mit Batterielicht im Straßenverkehr benutzt werden.
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