Obligatorische Haftpflichtversicherung ist “unverhältnismäßige Maßnahme“

EU-Parlament: Keine Pflichtversicherung für E-Räder

Foto zu dem Text "EU-Parlament: Keine Pflichtversicherung für E-Räder"
Die Pflichtversicherung für ihr E-Rad dürfte auch dieser jungen Dame erspart bleiben... | Foto: cyclePassion

23.01.2019  | 

(rsn) - Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat gestern beschlossen, keine obligatorische Haftpflichtversicherung für E-Bikes mit niedriger Leistung einzuführen. Die neue Kfz-Versicherungs-Richtlinie der EU schreibt vor, dass eine Haftpflichtversicherung für alle Kraftfahrzeuge in der EU obligatorisch ist.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für die Kfz-Versicherungs-
Richtlinie vom vergangenen Sommer legte fest, dass alle E-Räder mit 250-Watt-Motor und 25 km/h maximaler Unterstützungsgeschwindigkeit als Kraftfahrzeug gelten. Sie sind damit in die Kfz-Versicherungsrichtlinie aufzunehmen, und zwingend Haftpflicht zu versichern - trotz einer eigenen früheren Definition der  Kommission in der sogenannten Typgenehmigung, die elektrisch unterstützte Fahrräder nicht als Kraftfahrzeuge definiert.

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments entschied nun, dass es sich bei der Pflichtversicherung für E-Räder um eine "unverhältnismäßige Maßnahme" handelt, und korrigierte dies im Text zur neue Kfz-Versicherungs-Richtlinie.

Der Europäische Radsport-Verband
(European Cycling Federation, ECF) setzte sich mit Unterstützung der Industrie stark gegen diese neue Einstufung ein: Sie betrachteten den Kommissions-Vorschlag als Hindernis für das vielversprechende Wachstum bei den E-Bikes, und sahen einen zu hohen Aufwand für Verbraucher, Industrie und Behörden.

Zwar erlaubt Vorschlag der Kommission es den Mitgliedstaaten, Fahrzeuge von der neuen Richtlinie auszunehmen - beispielsweise auch E-Bikes. Dadurch würde jedoch ein "Flickenteppich von Rechtsvorschriften" in der EU entstehen, so die ECF, der künftige Vorschriften erschwert.

Der ECF unterstützte daher den Vorschlag, nur typgenehmigte Fahrzeuge in die neue Richtlinie einzubeziehen - also keine E-Räder. Die Mitgliedstaaten sollen jedoch die Möglichkeit bekommen, auf nationaler Ebene eine obligatorische Haftpflichtversicherung einzuführen, wenn dies gewünscht wird.

Der ECF-Direktor Adam Bodor sagte dazu:
"Dies ist eine vernünftige Entscheidung des IMCO-Ausschusses des Europäischen Parlaments. Es ist nicht notwendig ist, Pedelecs als Kraftfahrzeuge zu definieren, und eine obligatorische Haftpflichtversicherung zu verlangen. Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, dem Beispiel des EU-Parlaments zu folgen, und E-Bikes von dieser Richtlinie auszunehmen."

Das Europäische Parlament muss nun noch darüber im Plenum abstimmen, damit eine endgültige Position für die Verhandlungen mit dem Europäischen Rat festgelegt wird. "Es gibt dafür eine starke Unterstützung", so Adam Bodor weiter, "und es wird erwartet, dass dies auch so bleibt." Die Pflichtversicherung für E-Räder dürfte uns also tatsächlich erspart bleiben...

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