Rad fahren - aber sicher!

31.08.2003  |  Mit Veröffentlichung der Halbjahresstatistik zu Verkehrsunfällen sind in den letzten Tagen Fahrradunfälle ein verbreitetes Thema in den Medien. Unter dem Motto „Rad fahren - aber sicher!„ hat der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) Bayern e.V. auf seiner Webseite www.adfc-bayern.de praxisnahe Verhaltensempfehlungen und Tipps bereit gestellt, die auch auf den eigenen Rechner heruntergeladen werden können. Denn "wissen, wie ich mich richtig verhalte, ist die erste Voraussetzung für sicheres Rad Fahren", betont ADFC-Landesgeschäftsführer Hubert Ströhle.

Darüber hinaus sind aus ADFC-Sicht beim Thema Fahrradunfälle aber noch weitere wichtige Punkte zu bedenken:

Radwege bieten nicht automatisch mehr Sicherheit

Die Entmischung des Straßenverkehrs durch die Abtrennung von Radwegen von der Fahrbahn bringt häufig eine verringerte Wahrnehmung des Radverkehrs durch den Autoverkehr mit sich, insbesondere dann, wenn sich zwischen Fahrbahn und Radweg parkende Autos und Bäume oder Büsche befinden. An Kreuzungen, Einmündungen sowie Grundstückszufahrten kommt es trotzdem zwangsläufig zur Begegnung der beiden Verkehrsarten, was sowohl Auto- als auch Radfahrern dort eine deutlich erhöhte Aufmerksamkeit abverlangt. Auf der Fahrbahn abmarkierte Radfahrstreifen sind hier gegenüber herkömmlichen Radwegen entlang des Gehwegs die bessere Alternative.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt im Übrigen seit 1997 Mindeststandards wie z.B. eine Mindestbreite von 1,50 Metern für Radwege vor, wenn sie mit dem blauen Radwegschild als benutzungspflichtig ausgewiesen werden. In der Praxis eingehalten werden diese auch im Interesse der Verkehrssicherheit erforderlichen Mindeststandards keineswegs bei allen benutzungspflichtigen Radwegen. Gerade bei schönem Wetter, wie es dieser Sommer reichlich zu bieten hat, steigt die Auslastung der Radverkehrsanlagen aber rapide an und damit automatisch auch die Unfallgefahr für Radlerinnen und Radler auf häufig viel zu schmalen Radwegen.

1,50 m Seitenabstand beim Überholen von Radlern erforderlich

Gegenseitige Rücksichtnahme, wie sie der § 1 der StVO postuliert, ist die Grundvoraussetzung für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr. Vielen Verkehrsteilnehmern ist allerdings nicht geläufig, dass die gängige Rechtssprechung beim Überholen von Radfahrern vom Kfz-Verkehr einen Seitenabstand von mindestens 1,50 Metern einfordert.

Regelmäßiges Radeln verringert das Risiko

Wer regelmäßig radelt, ist mit Gefahrstellen wie Kreuzungen und Grundstückszufahrten besser vertraut und kann auf Konfliktsituationen routinierter reagieren. Neben vielen anderen Vorzügen der Fahrradnutzung wie der Förderung der eigenen Gesundheit durch regelmäßige Bewegung verringert regelmäßiges Radeln also auch das Unfallrisiko.

Bessere Absicherung von Baustellen nötig

Ein erhöhtes Gefährdungspotential bieten auch Baustellen. Erst am vergangenen Montag ist in München ein Radfahrer in eine nicht ausreichend abgesicherte 50 cm tiefe Baugrube gestürzt und hat sich dabei schwere Verletzungen zugezogen. Neben einer mangelhaften Absicherung ist an Baustellen auf Radwegen häufig auch eine widersinnige Beschilderung anzutreffen: Das blaue Schild, das einen gemeinsamen Rad-/Fußweg ausweist wird von Baufirmen mit dem Zusatzschild "Radfahrer absteigen" versehen. Ganz abgesehen davon, dass das Schild "Radfahrer absteigen" keine rechtsverbindliche Anordnung darstellt, ist die Kombination mit dem Rad-/Fußweg-Schild in sich widersprüchlich, da ein solcher mit dem Fahrrad unter Rücksichtnahme auf die Fußgänger immer fahrend bewältigt werden darf.

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