Überblick über die momentan geltenden Regelungen

Velo gegen Virus

Von H. David Koßmann

Foto zu dem Text "Velo gegen Virus"
| Foto: Isadore

25.03.2020  |  Radfahren ist gesund – auch und gerade in Zeiten des Corona-Virus: Es hält fit, fern von anderen Menschen und bewahrt die Bewegungsfreiheit weitgehend. Der pressedienst-fahrrad gibt einen Überblick über die momentan geltenden Regelungen.

Frühling in Deutschland: Die Menschen zieht es hinaus ins Freie - trotz Corona-Krise. Räder werden entstaubt, Reifen aufgepumpt, und viele schwingen sich wieder in den Sattel. „Unter Berücksichtigung der aktuellen Bestimmungen ist das auch kein Problem“, sagt Ulf-Christian Blume, Jurist und Mitinhaber der Unternehmensberatung LBU.

„Man muss natürlich den Verwaltungsvorschriften folgen,
etwa Abstand zu anderen wahren, nicht in Gruppen fahren, etc. Heute ist das aber Rad wichtiger denn je, weil es das Nützliche so sinnvoll mit dem Angenehmen verbindet“, so Blume weiter.

Das Fahrrad bietet neben seinen bekannten Vorzügen gerade in Zeiten, in denen vielen Menschen ihre Decke auf den Kopf fällt, einen nahezu perfekten Ausweg: Freiheitsgefühl, Wind und Wetter, selbstbestimmte Mobilität und Fortbewegung aus eigener Kraft, ohne dabei in Kontakt mit anderen Menschen zu treten.

Radfahren macht unabhängig.
Was sonst so diffus schön klingt, wird derzeit sehr konkret. Der Verzicht auf den öffentlichen Nahverkehr wird von allen Experten empfohlen, um das Infektions-Risiko zu minimieren. „Wer nicht unter häuslicher Quarantäne steht, darf für die Fahrt zur Arbeit oder zum Einkaufen auch das Fahrrad nutzen – aber nur allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts“, erläutert Stephanie Krone vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club.

Mehr noch: Radfahren ist gesund - auch bezüglich Corona: „Sport stärkt das Herz-Kreislauf-System und das schützt vor schweren Komplikationen auch bei einer Corona-Infektion. Dazu kommt: Während des Radfahrens selbst besteht ein extrem niedriges Risiko der Infektion – man ist schlicht zu schnell, um Aerosole einzuatmen“, weiß der Göttinger Hausarzt Dr. Toralf Naue.

Während in Österreich, Frankreich, Italien
und Spanien strikte Ausgangssperren in Kraft sind, die teils auch explizit sportliche Betätigung untersagen oder nur unter räumlichen und zeitlichen Einschränkungen erlauben, gilt in Deutschland derzeit: Zu zweit (in Bayern allein) oder mit Familien- bzw Haushaltsangehörigen darf man auch sportlich Radfahren.

„Dabei sollte man aber maßvoll agieren. Bekannte Strecken bringen Sicherheit. Man muss auch sicherstellen, dass man sich im Pannenfall selbst helfen kann und nicht auf fremde Unterstützung angewiesen ist. Mir sind keinerlei Einschränkungen bekannt, was Streckenlängen, Trainingsdauer oder etwaige Entfernungen zum Wohnort betrifft“, sagt Jurist Ulf-Christian Blume.

Auch Mountainbiken ist nicht verboten –
sollte aber im Sinn aller mit Augenmaß geschehen. „Rausgehen und Abwechslung ist jetzt wichtig, Bewegung an der frischen Luft hilft allen zur Gesunderhaltung. Aber jeder Sturz ist ein Sturz zuviel. Jetzt ist eher eine defensive Fahrweise angeraten“, meint Heiko Mittelstädt von der Deutschen Initiative Mountainbike. Jeder könne und müsse im Sinn der Aufrufe deutscher Krankenhäuser das eigene Risiko beim Biken gering halten, um die Kapazitäten des Gesundheits-Systems nicht unnötig zu belasten.

Für Profi-Sportler sind die Zeiten besonders hart, wie der Bund Deutscher Radfahrer weiß: Das Training in Hallen ist vorerst tabu, egal ob im Kraftraum oder auf der Radbahn. Auch wenn die Olympischen Sommerspiele in Tokio auf 2021 verschoben sind, müssen Kadersportler momentan kreativ sein, um ihre Trainingsziele nicht zu verpassen.

Die Rolle des Fahrrads für die Mobilität
führte zu verschiedenen Besonderheiten für den örtlichen Handel. Vereinzelt war von überstürzten Radkäufen zu lesen – aus Angst vor unterbrochenen Lieferketten aus Asien und dem drohenden Schließen der Radläden.

„Wir sehen durchaus, dass die Leute das Rad als Lösung begreifen und vermehrt anstelle des ÖPNV nutzen. Der Fahrradhandel verzeichnete zuletzt stellenweise Umsatzrekorde – andere Läden berichteten aber auch schon Mitte März von starken Umsatzeinbrüchen“, sagt Uwe Wöll vom Verbund Service und Fahrrad (VSF).

Die Bestimmungen für den Einzelhandel
sind zwar Ländersache; in einem sind die Länder sich aber offenbar einig: Fahrrad-Reparaturbetriebe dürfen geöffnet bleiben, um die Mobilität der Menschen sicherzustellen. „Selbst im strengen Bayern ist der Betrieb von Fahrradwerkstätten und der Verkauf von Ersatzteilen laut der Positiv-Liste vom 18. 3. 2020 erlaubt“, erklärt Stephanie Krone.

In Bremen besteht die Besonderheit, dass Termine für Reparaturen vorher zu vereinbarn sind, um Publikumsverkehr zu vermeiden. Der Verkauf von Fahrrädern ist mittlerweile allerdings fast überall untersagt: Nur in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen dürfen auch Fahrradläden unter Einhaltung strenger Hygiene-Regeln weiterhin öffnen und Räder verkaufen. Nicht betroffen von diesem Verbot ist natürlich der Online-Handel.

 

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