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04.07.2018 | (rsn) - Mathematik ist zuweilen eine Zauberwissenschaft, sie kann Dinge verschwinden lassen - bei der Division durch Null - oder Positives in Negatives verwandeln - Multiplikation mit negativen Zahlen, wir erinnern uns. Und wir denken da noch nicht einmal an die Algorithmen der Big Data-Industrie, die uns mit welchen Sachverhalten auch immer verknüpfen.
Der Freispruch von Chris Froome - erfolgt durch den Radsportweltverband UCI in Abstimmung mit der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA - ist nun auch so ein Zauberwerk der Mathematik. Darauf weist ein Interview von Froome selbst hin, das er Matt Dickinson von der "Times" gab, und in dem er einige interessante Details liefert. Für alle Nicht-Abonnenten der "Times" arbeitete cyclingnews die Sache noch einmal auf.
Bekannt war bereits, dass Froomes gemessener Salbutamolwert von 1.920 ng/ml rechnerisch auf 1.429 ng/ml angepasst wurde. Grundlagen sind offenbar Studien über Flüssigkeitsverluste bei großen Anstrengungen. Dreiwöchige Rundfahrten gehören mit Sicherheit in diese Kategorie.
Die genaue Mathematik dahinter wurde leider nicht verraten. Also weder, wie hoch durchschnittliche Flüssigkeitsverluste waren, wie sie von Minimal- wie Maximalwerten unter- bzw. überboten wurden, in welchem Setting die Messungen stattfanden und wie vergleichbar das Testdesign mit Froomes Vuelta-Fahrt war. Das hinterlässt ein großes Fragezeichen hinter den 1.429 ng/ml - selbst wenn die Tatsache, dass der Verlust von Flüssigkeit zu einer höheren Konzentration einer Substanz bei deren gleichbleibender Menge führt, vollkommen einleuchtet.
Neue Verordnung mit rückwirkenden Folgen
Weit über dem Grenzwert - 1.000 ng/ml - lag Froome aber immer noch. Zu Hilfe kam ihm und seinem Verteidigungsteam nun eine neue Berechnungsgrundlage für Grenzwerte der WADA. Die wurde am 15. November 2017 vorgestellt - zwei Monate nach Froomes Durchbrechen der Salbutamol-Schallmauer. In Kraft gesetzt wurde sie am 1.3.2018.
Rechtlich gesehen galt sie gar nicht für den Froome-Fall. Sie wurde aber rückwirkend für den Briten angewendet. Das klingt einerseits nach Rechtsbeugung, denn der Paragraph galt ja noch nicht für den Fall. Fachlich kann man die Entscheidung aber auch begrüßen, weil eben neuere Forschungsergebnisse berücksichtigt werden. Messfehler sollen so ausgeglichen werden.
Die neue Verordnung, technisches Kürzel TD2018DL, erhöht in zwei Schritten den Grenzwert von 1.000 ng/ml auf 1.200 ng/ml. Als "absolute Standardungenauigkeit" werden für Salbutamol 100 ng/ml gesetzt, als "relative Standardungenauigkeit" zudem 10 Prozent des Grenzwerts, also weitere 100 ng/ml, bestimmt. Addiert mit dem Grenzwert kommt man dann auf die 1.200 ng/ml. Warum allerdings nicht gleich der Grenzwert erhöht wurde, wird in dem Dokument nicht erklärt. Auf Anfragen verwies die WADA nur auf ihre Website. Transparenz geht anders.
Die neuen Toleranzbereiche - sie gelten auch für andere Substanzen wie Ephedrin, Morphin und Wachstumshormone - führten dazu, dass Froomes Grenzwertüberschreitung nun nicht mehr fast das Doppelte betrug, sondern weniger als 20 Prozent - mit 1.429 ng/ml liegt er nur 229 ng/ml über der neuen Schwelle.
Nicht alle Faktoren messbar und quantifizierbar
Als zusätzlichen Parameter führte der Wissenschaftliche Direktor der WADA, Olivier Rabin, den Fakt ein, dass 60 bis 70 Prozent des Salbutamols beim Inhalieren direkt in den Stoffwechsel gehen. Nachzulesen ist das hier.
Rabin sagte dazu: "Wir hatten in diesem Fall verschiedene spezifische Faktoren. Es gab erstens eine sehr deutliche Erhöhung der Dosis in den Tagen zuvor (allerdings innerhalb der erlaubten Limits). Zweitens wurde er (Froome) wegen einer Entzündung behandelt. Und dann gab es noch den physiologischen Effekt des Rennens selbst und andere Faktoren wie Nahrungsergänzungsmittel. All das in Betracht ziehend entschieden wir, dass eine Untersuchung des Stoffwechsels und der Exkremente Froomes nicht möglich und das Testergebnis selbst nicht unvereinbar mit therapeutischen Dosierungen war."
Das bedeutet: Weil nicht alle Faktoren messbar und quantifizierbar sind, könnte Froome beim Inhalieren tatsächlich innerhalb der erlaubten Mengen geblieben sein. Das mag sein. Das Problem ist, dass die Antidoping-Wissenschaft sich mit dieser Entscheidung als Schätzwissenschaft etabliert. Vertrauen ist erschüttert. Und wer genug fachliche Manpower an den Start zu bringen vermag, kann über Zweifel an den Messverfahren Werte nachträglich modifizieren.
Ein Freispruch 2. Klasse
Ein ungutes Grundgefühl bleibt weiter, vor allem wenn man sich die Vuelta 2017 noch einmal vor Augen führt. Froome verlor in der letzten Woche kontinuierlich Zeit auf seinen härtesten Rivalen Vincenzo Nibali, 20 Sekunden auf der 12. Etappe, gleich 42 Sekunden am Tag vor dem ominösen Testergebnis. Froome selbst konnte in diesem Zeitraum nur beim Zeitfahren (16. Etappe) auftrumpfen und auf der 15. Etappe magere sechs Sekunden auf Nibali gewinnen. Ansonsten sah er den Sizilianer vornehmlich von hinten.
Am 7. September, der Tag, an dem die Probe nach dem Rennen genommen wurde, änderten sich aber die Verhältnisse. Froome schien wie ausgewechselt, nahm am gleichen Tag Nibali 21 Sekunden ab, und zwei Tage später am Angliru sogar 34 Sekunden. Er hatte die Rundfahrt im Sack. Gut, vielleicht war die Entzündung, von der WADA-Forschungschef Rabin sprach, abgeklungen. Die zeitliche Korrelation zu dem erhöhten Salbutamolwert vom 7. September legt aber auch nahe, dass Froome von einer erhöhten Dosis profitiert haben könnte.
Dass er selbst die Dosis erhöht hatte, ist unstrittig. Unklar bleibt weiterhin, ob er bei der Einnahme innerhalb des erlaubten Bereichs blieb oder ihn doch überschritt. "Freispruch aus Mangel an Beweisen" sagt man bei gewöhnlichen Sterblichen dazu. Es ist ein Freispruch, aber einer 2. Klasse.
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